Montage, Demontage oder Vermietung von Gerüsten in Polen. Wo wird es besteuert?

Die Mehrwertsteuer in Polen wird grundsätzlich auf jede Ware und Dienstleistung erhoben. Obwohl sie letztendlich vom Verbraucher beglichen wird – das ist das Grundprinzip der Steuer -, liegt ihre korrekte Berechnung und Zahlung in der Verantwortung des Steuerpflichtigen, der die Waren oder Dienstleistungen im Rahmen seiner Unternehmenstätigkeit erbringt.

Gleichzeitig ist zu beachten, dass Unregelmäßigkeiten bei der Steuerberechnung zu steuerrechtlichen Konsequenzen führen können. In diesem Zusammenhang lohnt es sich, Fragen zu erörtern, die bei den aktiven Mehrwertsteuerzahlern praktische Bedenken aufwerfen können.

Ort der Leistungserbringung

Hauptgegenstand der Mehrwertsteuer ist die Lieferung von Waren und Dienstleistungen gegen Entgelt. Als Dienstleistung gilt jede Lieferung von Waren an eine natürliche Person, an eine juristische Person oder an eine Organisationseinheit, die keine juristische Person ist und keine Lieferung von Waren darstellt.

Damit ein Dienstleistungserbringer im Rahmen seiner Tätigkeit seine steuerlichen Verpflichtungen korrekt erfüllen kann, muss er auch den Ort der Besteuerung richtig bestimmen. Das Grundprinzip, das den Ort der Besteuerung bestimmt, ist in Artikel 28b des polnischen MWStG enthalten (das Äquivalent zu Artikel 44 der Richtlinie 2006/112/EG).

Es besagt, dass, wenn Dienstleistungen an einen Steuerpflichtigen erbracht werden, der Ort der Lieferung der Ort ist, an dem der Steuerpflichtige, der die Dienstleistungen erhält, seinen Sitz hat. Dieser Artikel führt jedoch eine Reihe von Fällen auf, in denen diese allgemeine Regel nicht anwendbar ist.

Eine solche Ausnahme sind immobilienbezogene Dienstleistungen. Kann man aber in Polen auch Montage, Demontage oder Vermietung von Gerüsten als Ausnahme dieser Art anbieten?

Ort der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien

Bei Immobilien ist der Ort der Dienstleistung der Ort, an dem sich die Immobilie befindet. Diese Regelung gilt für verschiedene Fälle, wie z.B. Dienstleistungen für Sachverständige, Immobilienmakler, Hotels und ähnliche Unterkunftseinrichtungen, wie Ferienzentren oder Campingplätze, die Nutzung  von Immobilien sowie Dienstleistungen zur Vorbereitung und Koordinierung von Bauarbeiten, wie z.B. Dienstleistungen von Architekten und Bauleitern.

All dies ergibt sich aus dem Wortlaut des Artikels 28e des polnischen MWStG, der in dieser Hinsicht eine Wiedergabe des Artikels 47 der Richtlinie 2006/112/EG des Europarates über das einheitliche  Mehrwertsteuersystem darstellt.

Kann der Auf- und Abbau oder die Vermietung von Gerüsten in Polen jedoch als Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien im Sinne dieser Bestimmungen eingestuft werden?

Unter dieser Annahme wäre der Ort der Erbringung dieser Dienstleistungen dann der Ort, an dem sich die Immobilie befindet. Das kann von wesentlicher Bedeutung sein, wenn der Kunde, der der Steuerpflichtige ist, an den die Dienstleistungen erbracht werden, nicht an diesem Ort ansässig ist. Diese Frage wurde von den polnischen Steuerbehörden geprüft.

Eines der Kriterien für die Unterscheidung, welche Dienstleistungen mit der Immobilie verbunden sind, ist nach der vorherrschenden Position die Einbeziehung einer bestimmten Immobilie in das Wesen der Dienstleistung, ohne die die Existenz einer bestimmten Immobilie sinnlos wäre. Bei den Dienstleistungen Gerüstbau, Abbau oder Vermietung gibt es jedoch keine so enge Verbindung zum Objekt.

Dienstleistungen dieser Art sind vorübergehender Natur und ihre Beendigung hat keinen Einfluss auf die Immobilie. Der Ort der Besteuerung in einer solchen Situation sollte daher nach der allgemeinen Regel bestimmt werden (also nach dem Art. 28b des polnischen MWStG / Art. 44 der Richtlinie 2006/112/EG).

Eine solche Position herrscht in der polnischen Steuerauslegung vor. Da die bestehenden Klarstellungen jedoch nicht verbindlich sind, sollten sie von Fall zu Fall genau geprüft werden.