Die gesamtschuldnerische Haftung des Erwerbers für Verzugszinsen auf ausstehende Steuern des Lieferers ist zulässig – Kommentar zum Urteil C 4/20 des EuGH vom 20.05.2021
Gesamtschuldnerische Haftung des Erwerbers – allgemeine Regelung Laut Art. 205 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem können die EU-Mitgliedstaaten vorsehen, dass eine andere Person als der Steuerschuldner gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Mehrwertsteuer haftet. Bulgarien hat im Einklang mit dieser Vorschrift Bestimmungen über die gesamtschuldnerische Haftung des Erwerbers für die vom Lieferer nicht gezahlte Read more about Die gesamtschuldnerische Haftung des Erwerbers für Verzugszinsen auf ausstehende Steuern des Lieferers ist zulässig – Kommentar zum Urteil C 4/20 des EuGH vom 20.05.2021[…]