Verlängerung der Frist für die Erstattung

Eine unbeantwortete Aufforderung der Steuerverwaltung kann für ausländische Unternehmen zur Ablehnung des Mehrwertsteuererstattungsantrags führen – EuGH-Urteil C-294/20 vom 09.09.2021.

Steuerzahler, die Waren oder Dienstleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat erwerben, haben die Möglichkeit, die Erstattung der gezahlten Vorsteuer zu beantragen. Um die Erstattung zu erhalten, müssen die Steuerpflichtigen eine Reihe von formalen Anforderungen erfüllen. Unter anderem sind sie verpflichtet, in ihrem Antrag bestimmte Informationen über die in einem anderen EU-Land getätigten Einkäufe vorzulegen. Nach dem Read more about Eine unbeantwortete Aufforderung der Steuerverwaltung kann für ausländische Unternehmen zur Ablehnung des Mehrwertsteuererstattungsantrags führen – EuGH-Urteil C-294/20 vom 09.09.2021.[…]