E-Rechnungs-System

Großer Erfolg für unsere Steuerberatungskanzlei! Eine rückwirkende Registrierung für USt-Zwecke gibt es nicht – Kommentar zum Urteil I FSK 95/19 des Obersten Verwaltungsgerichts vom 15.11.2022

Rückwirkende Registrierung vs. Reverse-Charge-Verfahren Grundsätzlich hat der Verkäufer die Pflicht, die geschuldete Steuer abzurechnen. Laut Art. 17 Abs. 1 Pkt. 4 und 5 des polnischen USt-Gesetzes gilt allerdings in einigen Fällen der Erwerber als zur Abrechnung der geschuldeten Steuer verpflichteter Steuerpflichtiger, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So darf z.B. der Verkäufer nicht für die Zwecke Read more about Großer Erfolg für unsere Steuerberatungskanzlei! Eine rückwirkende Registrierung für USt-Zwecke gibt es nicht – Kommentar zum Urteil I FSK 95/19 des Obersten Verwaltungsgerichts vom 15.11.2022[…]