Vorsteuerguthaben – das Finanzamt darf nur den unstrittigen Betrag zurückerstatten
Das Urteil C-446/18 des Europäischen Gerichtshofes Am 14.05.2020 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das Finanzamt nach Beginn einer Kontrolle der strittigen Erstattungsbeträge das Recht hat, bis zum Ende der Kontrolle den von der Prüfung nicht betroffenen Überschuss des Vorsteuerguthabens einzubehalten. Den übrigen Betrag der Rückerstattung darf das Finanzamt nur dann auszahlen, wenn sicher feststeht, Read more about Vorsteuerguthaben – das Finanzamt darf nur den unstrittigen Betrag zurückerstatten[…]