SLIM VAT 2 – Bestimmung der bewegten Lieferung bei Reihengeschäften mit aus Polen exportierten Waren
Ab 1. Oktober 2021 gilt bei Reihengeschäften, in deren Rahmen Waren aus Polen exportiert werden, eine zusätzliche Vorschrift zur Ermittlung der Lieferung mit Warenbewegung. SLIM VAT 2: Vorschriften Die allgemeine Vorschrift besagt: werden die erworbenen Waren vom Zwischenhändler aus Polen in ein Drittland versendet oder befördert, wird angenommen, dass die Lieferung an diesen Zwischenhändler als Read more about SLIM VAT 2 – Bestimmung der bewegten Lieferung bei Reihengeschäften mit aus Polen exportierten Waren[…]