Code „TP“

Ausländischen Einkäufen soll der Code „TP“ zugeordnet werden

Seit dem 1. Oktober 2020 sind die Steuerpflichtigen verpflichtet, beim Ein- und Verkauf bestimmter Waren und Dienstleistungen in der USt-Erklärung entsprechende Codes anzugeben. Anwendung des Codes „TP“  Nach § 10 Abs. 4 Pkt. 3 der Anordnung des Ministers für Finanzen, Investitionen und Entwicklung vom 15.10.2019  über den detaillierten Umfang der Daten, die in USt-Erklärungen und Read more about Ausländischen Einkäufen soll der Code „TP“ zugeordnet werden[…]