Ein im guten Glauben handelnder Steuerpflichtiger kann Scheinrechnungen auch während einer Steuerprüfung korrigieren – Urteil des Europäischen Gerichthofs C 48/20
Korrektur der sog. Scheinrechnungen gemäß den polnischen USt-Vorschriften Gemäß Art. 108 Abs. 1 des polnischen USt-Gesetzes ist ein Steuerpflichtiger, der eine Rechnung ausstellt, in der ein USt-Betrag ausgewiesen ist, verpflichtet, diesen an das Finanzamt abzuführen. Diese Vorschrift wird allerdings auch angewandt, wenn: aus der Transaktion, die durch die betreffende Rechnung dokumentiert ist, keine Steuerpflicht entstanden Read more about Ein im guten Glauben handelnder Steuerpflichtiger kann Scheinrechnungen auch während einer Steuerprüfung korrigieren – Urteil des Europäischen Gerichthofs C 48/20[…]