Einfuhrumsatzsteuer

Beschluss des Europäischen Gerichtshofs zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer – nur der Wareneigentümer ist abzugsberechtigt!

Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer nach den polnischen USt-Vorschriften Gemäß Art. 17 Abs. 1 Pkt. 1 des polnischen USt-Gesetzes gelten als Steuerpflichtige juristische Personen, nichtrechtsfähige Organisationseinheiten und natürliche Personen, die zur Zahlung von Zollabgaben bei der Wareneinfuhr verpflichtet sind. Als Zollschuldner, der die Zollabgaben entrichten muss, gilt nach Art. 77 Abs. 3 der Verordnung (EU) Read more about Beschluss des Europäischen Gerichtshofs zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer – nur der Wareneigentümer ist abzugsberechtigt![…]

Die Frist für die Vorsteuererstattung kann verlängert werden, wenn dem Steuerpflichtigen ein entsprechender Beschluss zugestellt wird.

Wenn in einem Abrechnungszeitraum der Betrag der Vorsteuer den Betrag der Umsatzsteuer übersteigt, hat der Steuerpflichtige gemäß Art. 87 Abs. 1 des polnischen USt-Gesetzes das Recht, den USt-Betrag für die nächsten Abrechnungsperioden entsprechend zu reduzieren oder die Differenz auf das Bankkonto zurückzuerstatten. Sollte die Erstattung auf das Bankkonto beantragt werden, so erfolgt die Vorsteuererstattung in Read more about Die Frist für die Vorsteuererstattung kann verlängert werden, wenn dem Steuerpflichtigen ein entsprechender Beschluss zugestellt wird.[…]