Aufbewahrung von Rechnungen

Rechnungen nur in elektronischer Form aufzubewahren ist gesetzeskonform – Kommentar zur individuellen Steuerauskunft 0111-KDIB3-3.4012.637.2021.2.MAZ vom 08.02.2022

Aufbewahrung von Rechnungen – allgemeine Regelung Grundsätzlich sind in Papierform und elektronisch ausgestellte Rechnungen nach polnischen USt-Vorschriften als identisch zu betrachten, z.B. im Hinblick auf das Recht auf Vorsteuerabzug. Steuerpflichtige sind jedoch zur entsprechenden Aufbewahrung von Rechnungen (inkl. E-Rechnungen) verpflichtet. Laut Art. 112a Abs. 1 des USt-Gesetzes muss ein Steuerpflichtiger die von ihm ausgestellten und Read more about Rechnungen nur in elektronischer Form aufzubewahren ist gesetzeskonform – Kommentar zur individuellen Steuerauskunft 0111-KDIB3-3.4012.637.2021.2.MAZ vom 08.02.2022[…]

elektronische Archivierung der Eingangsrechnungen

Das Recht auf Vorsteuerabzug bei der elektronischen Archivierung der Eingangsrechnungen

Die Aufbewahrung der Rechnungen in Papierform kann für die Unternehmen belastend und kostspielig sein, sodass viele Steuerpflichtige sich für den elektronischen Austausch und die elektronische Archivierung von Rechnungen entscheiden. Dies bringt mehrere Vorteile, kann aber potenziell  einem Steuerpflichtigen auch großen Schaden verursachen, wenn die Rechnungen (vor allem Eingangsrechnungen) inkorrekt archiviert werden, weil die polnischen Vorschriften Read more about Das Recht auf Vorsteuerabzug bei der elektronischen Archivierung der Eingangsrechnungen[…]