Lieferung mit Montage

Eine Lieferung mit Montage wird als solche selbst dann anerkannt, wenn der Lieferant die Montage nur beaufsichtigt.

Zu einer Lieferung mit Montage i.S.v. Art. 22 Abs. 1 Pkt 2 des polnischen USt-Gesetzes kommt es, wenn ein Lieferant Waren liefert, die in Polen von ihm oder durch ein für seine Rechnung handelndes Unternehmen montiert werden (mit Probelauf oder ohne), sofern die Montage nicht einfache Tätigkeiten umfasst, die die bestimmungsgemäße Funktion der montierten Ware Read more about Eine Lieferung mit Montage wird als solche selbst dann anerkannt, wenn der Lieferant die Montage nur beaufsichtigt.[…]

Werklieferung

Werklieferung oder Werkleistung in Polen

Abrechnung der deutschen Werklieferung und Werkleistung in Polen Jeden Tag führen deutsche Unternehmer  Werklieferungen oder  Werkleistungen in Polen aus. Es stellt sich die Frage, wie Geschäfte in Polen seitens der USt abgerechnet werden. Werklieferung und Werkleistung sind im deutschen USt-Gesetz und im USt-Anwendungserlass definiert (Link). Gemäß dem oben erwähnten Erlass kann man u.E. die Werklieferung Read more about Werklieferung oder Werkleistung in Polen[…]