Vereinfachung der Vorschriften über die sog. „weiße Liste” ab 01.07.2020 – ausgewählte Änderungen
Zur Erinnerung Seit 1. Januar 2020 ist der polnische USt-Pflichtige unter Androhung steuerlicher Sanktionen verpflichtet, vor der Abwicklung der Zahlung einer polnischen USt-Rechnung zu überprüfen, ob die Bankkontonummer seines Geschäftspartners (der in Polen als USt-Pflichtiger erfasst ist) im zentralen elektronischen Verzeichnis der Mehrwertsteuerzahler (sog. „weiße Liste der Mehrwertsteuerzahler“) angegeben ist. Sollte die Zahlung für Read more about Vereinfachung der Vorschriften über die sog. „weiße Liste” ab 01.07.2020 – ausgewählte Änderungen[…]