Unregelmäßigkeiten beim Kontrahenten können die Freigabe der Mittel vom Mehrwertsteuer-Sperrkonto nicht behindern
Seit Ende 2019 ist eine Reihe von innerpolnischen Transaktionen im sogenannten Split-Payment-Mechanismus abzurechnen. Folglich kann sich auf dem MwSt-Sperrkonto eines Steuerzahlers ein Betrag ansammeln, dessen Überweisung auf das allgemeine Geschäftskonto bei der zuständigen Behörde beantragt werden kann. Hat der Antragsteller keine Steuerrückstände und besteht keine begründete Befürchtung, dass solche entstehen, werden die Mittel grundsätzlich überwiesen. Read more about Unregelmäßigkeiten beim Kontrahenten können die Freigabe der Mittel vom Mehrwertsteuer-Sperrkonto nicht behindern[…]