Verlängerung der Frist für die Erstattung

Eine unbeantwortete Aufforderung der Steuerverwaltung kann für ausländische Unternehmen zur Ablehnung des Mehrwertsteuererstattungsantrags führen – EuGH-Urteil C-294/20 vom 09.09.2021.

Steuerzahler, die Waren oder Dienstleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat erwerben, haben die Möglichkeit, die Erstattung der gezahlten Vorsteuer zu beantragen. Um die Erstattung zu erhalten, müssen die Steuerpflichtigen eine Reihe von formalen Anforderungen erfüllen. Unter anderem sind sie verpflichtet, in ihrem Antrag bestimmte Informationen über die in einem anderen EU-Land getätigten Einkäufe vorzulegen. Nach dem Read more about Eine unbeantwortete Aufforderung der Steuerverwaltung kann für ausländische Unternehmen zur Ablehnung des Mehrwertsteuererstattungsantrags führen – EuGH-Urteil C-294/20 vom 09.09.2021.[…]

Einfuhrumsatzsteuer

Beschluss des Europäischen Gerichtshofs zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer – nur der Wareneigentümer ist abzugsberechtigt!

Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer nach den polnischen USt-Vorschriften Gemäß Art. 17 Abs. 1 Pkt. 1 des polnischen USt-Gesetzes gelten als Steuerpflichtige juristische Personen, nichtrechtsfähige Organisationseinheiten und natürliche Personen, die zur Zahlung von Zollabgaben bei der Wareneinfuhr verpflichtet sind. Als Zollschuldner, der die Zollabgaben entrichten muss, gilt nach Art. 77 Abs. 3 der Verordnung (EU) Read more about Beschluss des Europäischen Gerichtshofs zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer – nur der Wareneigentümer ist abzugsberechtigt![…]