Die Frist für die Vorsteuererstattung kann verlängert werden, wenn dem Steuerpflichtigen ein entsprechender Beschluss zugestellt wird.
Wenn in einem Abrechnungszeitraum der Betrag der Vorsteuer den Betrag der Umsatzsteuer übersteigt, hat der Steuerpflichtige gemäß Art. 87 Abs. 1 des polnischen USt-Gesetzes das Recht, den USt-Betrag für die nächsten Abrechnungsperioden entsprechend zu reduzieren oder die Differenz auf das Bankkonto zurückzuerstatten. Sollte die Erstattung auf das Bankkonto beantragt werden, so erfolgt die Vorsteuererstattung in Read more about Die Frist für die Vorsteuererstattung kann verlängert werden, wenn dem Steuerpflichtigen ein entsprechender Beschluss zugestellt wird.[…]