Beim Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung bei Immobilienverkäufen ist eine notarielle Urkunde ausreichend
Der Verkauf von Gebäuden oder Bauwerken oder ihren Teilen ist – mit bestimmten Ausnahmen – von der Umsatzsteuer befreit. Die Vorschriften ermöglichen jedoch den Steuerpflichtigen, auf die Befreiung zu verzichten und den Umsatz zu besteuern, vorausgesetzt dass: sowohl der Lieferer als auch der Erwerber für die Umsatzsteuer registriert sind (der Verzicht auf die Befreiung gilt Read more about Beim Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung bei Immobilienverkäufen ist eine notarielle Urkunde ausreichend[…]