Angabe des Ursprungslandes in Intrastat-Meldungen
Ab 1. Januar 2022 gelten wesentliche Neuregelungen zu Intrastat-Meldungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen. Unser Tax Alert mit ausführlichen Informationen zu diesem Thema kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden: Deutsch (herunterlanden) Abonnieren Sie den Newsletter. Verpassen Sie keine neuen Artikel!