Die Korrektur der Vorsteuer zu unterlassen gilt als Steuerstraftat
Aktive Umsatzsteuerzahler können aus mehreren Gründen verpflichtet sein, eingereichte Steuererklärungen zu korrigieren. In einigen Fällen werden Unternehmern sogar Sanktionen angedroht, wenn sie keine entsprechende Korrektur einreichen. Dazu gehört die Unterlassung der Korrektur der abgezogenen Vorsteuer, falls die aufgrund der Einkaufsrechnung entstandene Forderung innerhalb von 90 Tagen nach Zahlungsfrist nicht beglichen wurde. Unbezahlte Rechnungen können den Read more about Die Korrektur der Vorsteuer zu unterlassen gilt als Steuerstraftat[…]