Vorsteuerabzug

Einkaufsrechnungen beim Vorsteuerabzug – übertriebener Formalismus der polnischen Steuerbehörden

Besitz einer Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug Gemäß Art. 86 Abs. 2 Pkt. 1 des polnischen USt-Gesetzes gilt als Vorsteuerbetrag u.a. die Summe der Steuerbeträge, die sich aus den vom Steuerpflichtigen erhaltenen Rechnungen für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen oder die Leistung einer gesamten Zahlung oder ihres Teils vor dem Erwerb einer Ware Read more about Einkaufsrechnungen beim Vorsteuerabzug – übertriebener Formalismus der polnischen Steuerbehörden[…]