Feste Niederlassung in Polen: Entscheidend sind die Ausstattung und der Ort, an dem die Dienstleistungen genutzt werden.
Allgemeine Regelung Das Begriffsverständnis einer festen Niederlassung ergibt sich vor allem aus den Bestimmungen der Durchführungsverordnung Nr. 282/2011, deren Erlass die korrekte Anwendung der Umsatzsteuerrichtlinie zum Ziel hat. Gemäß Art 11 MwSt-DVO liegt eine feste Niederlassung vor, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: Das Vorliegen eines hinreichenden Grads an Beständigkeit und einer Struktur, die es dieser Niederlassung hinsichtlich der Read more about Feste Niederlassung in Polen: Entscheidend sind die Ausstattung und der Ort, an dem die Dienstleistungen genutzt werden.[…]