Code „MPP“

Der Code „MPP“ ist auch auf Korrekturrechnungen anzugeben

Anwendung des Codes „MPP“   Die Steuerpflichtigen sind verpflichtet, in USt-Erklärungen den Code „MPP“ für Geschäfte anzugeben, die dem obligatorischen Split-Payment-Verfahren unterliegen. Die Verpflichtung gilt in der Regel für alle mit dem Vermerk „Split-Payment“ gekennzeichneten Rechnungen. Fehlt ein solche Bezeichnung auf der Rechnung sollte der Steuerpflichtige trotzdem den Code „MPP“ angeben, wenn die Rechnung Waren Read more about Der Code „MPP“ ist auch auf Korrekturrechnungen anzugeben[…]