Grenzüberschreitende Beförderungen im Zusammenhang mit Ausfuhren – Steuerbefreiung ohne Ausfuhrzollanmeldung möglich
Sachverhalt – sind die Carnets TIR als Belegnachweis geeignet? Eine rumänische Gesellschaft, die als Vermittlerin auf dem Gebiet des Güterkraftverkehrs tätig ist, befördert Waren von Rumänien in Drittländer. Die Gesellschaft verfügt über die CMR-Frachtbriefe und die Carnets TIR, die von den Zollbehörden der Drittländer, in die die Ware ausgeführt wird, mit einem Sichtvermerkt versehen werden. Read more about Grenzüberschreitende Beförderungen im Zusammenhang mit Ausfuhren – Steuerbefreiung ohne Ausfuhrzollanmeldung möglich[…]