Split-Payment-Verfahren

Auch ausländische Unternehmer ohne USt-Registrierung in Polen können die Erstattung des Guthabens vom VAT-Konto beantragen

Split-Payment-Verfahren – allgemeine Regeln Der obligatorische Mechanismus der „geteilten Zahlung” (sog. Split-Payment-Verfahren) gilt seit 1. November 2019 für bestimmte Sektoren in Polen (vorher war die Anwendung freiwillig). Im Split-Payment-Verfahren erfolgt die Zahlung des sich aus der Rechnung ergebenden USt-Betrages auf ein MwSt-Sperrkonto (sog. VAT-Konto) des Verkäufers, wobei der Nettobetrag auf ein allgemeines Geschäftsbankkonto überwiesen oder Read more about Auch ausländische Unternehmer ohne USt-Registrierung in Polen können die Erstattung des Guthabens vom VAT-Konto beantragen[…]