Split-Payment-Verfahren

Das obligatorische Split-Payment-Verfahren bei komplexen Dienstleistungen – Kommentar zur individuellen Steuerauskunft 0113-KDIPT1-2.4012.790.2020.1.KT vom 14.01.2021

Wann wird das obligatorische Split-Payment-Verfahren angewandt? Das obligatorische Split-Payment-Verfahren findet Anwendung auf Rechnungen mit einem Bruttowert von mindestens 15.000 PLN für die Lieferung von Waren bzw. Dienstleistungen, die in Anlage 15 zum polnischen USt-Gesetz gelistet sind. Solche Rechnungen sind mit dem Hinweis „Split-Payment-Verfahren“ auszustellen. Die polnischen USt-Vorschriften regeln aber die Vorgehensweise bei komplexen Leistungen (Leistungen, Read more about Das obligatorische Split-Payment-Verfahren bei komplexen Dienstleistungen – Kommentar zur individuellen Steuerauskunft 0113-KDIPT1-2.4012.790.2020.1.KT vom 14.01.2021[…]

Code „MPP“

Der Code „MPP“ ist auch auf Korrekturrechnungen anzugeben

Anwendung des Codes „MPP“   Die Steuerpflichtigen sind verpflichtet, in USt-Erklärungen den Code „MPP“ für Geschäfte anzugeben, die dem obligatorischen Split-Payment-Verfahren unterliegen. Die Verpflichtung gilt in der Regel für alle mit dem Vermerk „Split-Payment“ gekennzeichneten Rechnungen. Fehlt ein solche Bezeichnung auf der Rechnung sollte der Steuerpflichtige trotzdem den Code „MPP“ angeben, wenn die Rechnung Waren Read more about Der Code „MPP“ ist auch auf Korrekturrechnungen anzugeben[…]