Angabe des Ursprungslandes in Intrastat-Meldungen by Michał Olszak Ab 1. Januar 2022 gelten wesentliche Neuregelungen zu Intrastat-Meldungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen. Unser Tax Alert mit ausführlichen Informationen zu diesem Thema kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden: Deutsch (herunterlanden) Abonnieren Sie den Newsletter. Verpassen Sie keine neuen Artikel! Ja, ich möchte mehr Informationen erhalten und bin einverstanden, dass meine persönlichen Daten (E-Mail-Adresse, Name) zu diesem Zweck von Tax Benefit Roszkowski Murawski Doradcy Podatkowi Sp.z o.o. (gemäß dem Gesetz über die Bereitstellung elektronischer Dienste) genutzt werden. Ich stimme den Nutzungsbedingungen zu.NameEmail* Please leave this field empty.