notarielle Urkunde

Eine notarielle Urkunde ist ausreichend für den Vorsteuerabzug beim Immobilienerwerb – Kommentar zum Urteil I FSK 2072/19 vom 13.05.2020 des Obersten Verwaltungsgerichts

Recht auf Vorsteuerabzug Um die Vorsteuer aus einer Rechnung abziehen zu können, müssen zwei Bedingungen erfüllt werden. Erstens muss der Erwerber die Rechnung erhalten. Zweitens muss die USt-Pflicht bestehen, d.h. es muss grundsätzlich eine Leistungserbringung oder Warenlieferung erfolgt sein. Art. 7 Abs. 1 des polnischen USt-Gesetzes definiert „Warenlieferung“ als Übertragung des Rechts, als Eigentümer über Read more about Eine notarielle Urkunde ist ausreichend für den Vorsteuerabzug beim Immobilienerwerb – Kommentar zum Urteil I FSK 2072/19 vom 13.05.2020 des Obersten Verwaltungsgerichts[…]