Eine Lieferung mit Montage wird als solche selbst dann anerkannt, wenn der Lieferant die Montage nur beaufsichtigt.
Zu einer Lieferung mit Montage i.S.v. Art. 22 Abs. 1 Pkt 2 des polnischen USt-Gesetzes kommt es, wenn ein Lieferant Waren liefert, die in Polen von ihm oder durch ein für seine Rechnung handelndes Unternehmen montiert werden (mit Probelauf oder ohne), sofern die Montage nicht einfache Tätigkeiten umfasst, die die bestimmungsgemäße Funktion der montierten Ware Read more about Eine Lieferung mit Montage wird als solche selbst dann anerkannt, wenn der Lieferant die Montage nur beaufsichtigt.[…]