E-Rechnungs-System

Großer Erfolg für unsere Steuerberatungskanzlei! Eine rückwirkende Registrierung für USt-Zwecke gibt es nicht – Kommentar zum Urteil I FSK 95/19 des Obersten Verwaltungsgerichts vom 15.11.2022

Großer Erfolg für unsere Steuerberatungskanzlei! Eine rückwirkende Registrierung für USt-Zwecke gibt es nicht – Kommentar zum Urteil I FSK 95/19 des Obersten Verwaltungsgerichts vom 15.11.2022 Rückwirkende Registrierung vs. Reverse-Charge-Verfahren Grundsätzlich hat der Verkäufer die Pflicht, die geschuldete Steuer abzurechnen. Laut Art. 17 Abs. 1 Pkt. 4 und 5 des polnischen USt-Gesetzes gilt allerdings in einigen Read more about Großer Erfolg für unsere Steuerberatungskanzlei! Eine rückwirkende Registrierung für USt-Zwecke gibt es nicht – Kommentar zum Urteil I FSK 95/19 des Obersten Verwaltungsgerichts vom 15.11.2022[…]