Ein Vorstandsmitglied, das gegenüber Dritten für Urheberrechtsverletzungen haftet, muss nicht zwingend eine eigene Wirtschaftstätigkeit führen und Steuerpflichtiger sein – Kommentar zum Urteil I FSK 2066/18 des Obersten Verwaltungsgerichts vom 26.04.2022
Definition der Wirtschaftstätigkeit Laut Art. 15 Abs. 1 des polnischen USt-Gesetzes gelten als Steuerpflichtige u.a. natürliche Personen, die ihre eigene Wirtschaftstätigkeit ausüben, unabhängig vom Zweck oder Ergebnis dieser Tätigkeit. Gemäß Art. 15 Abs. 3 Pkt. 3 dieses Gesetzes gelten Tätigkeiten, bei denen der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber durch ein Rechtsverhältnis verbunden ist, das die Bedingungen Read more about Ein Vorstandsmitglied, das gegenüber Dritten für Urheberrechtsverletzungen haftet, muss nicht zwingend eine eigene Wirtschaftstätigkeit führen und Steuerpflichtiger sein – Kommentar zum Urteil I FSK 2066/18 des Obersten Verwaltungsgerichts vom 26.04.2022[…]