Beschluss des Europäischen Gerichtshofs zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer – nur der Wareneigentümer ist abzugsberechtigt!
Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer nach den polnischen USt-Vorschriften Gemäß Art. 17 Abs. 1 Pkt. 1 des polnischen USt-Gesetzes gelten als Steuerpflichtige juristische Personen, nichtrechtsfähige Organisationseinheiten und natürliche Personen, die zur Zahlung von Zollabgaben bei der Wareneinfuhr verpflichtet sind. Als Zollschuldner, der die Zollabgaben entrichten muss, gilt nach Art. 77 Abs. 3 der Verordnung (EU) Read more about Beschluss des Europäischen Gerichtshofs zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer – nur der Wareneigentümer ist abzugsberechtigt![…]