Die Steuerbemessungsgrundlage teilweise entgeltlicher Leistungen an Arbeitnehmer ist ihr Marktwert – Kommentar zum Urteil I FSK 230/18 des Obersten Verwaltungsgerichts vom 31.08.2021
Steuerbemessungsgrundlage teilweise entgeltlicher Leistungen – allgemeine Regelung In Art. 32 Abs. 1 Pkt. 1 des polnischen USt-Gesetzes heißt es: Bestehen zwischen dem Erwerber und dem Leistungserbringer Verbindungen und ist die Vergütung niedriger als der Marktwert der Leistung und hat der Erwerber der Gegenstände oder Dienstleistungen kein uneingeschränktes Recht auf Vorsteuerabzug, so bestimmt die Steuerbehörde die Read more about Die Steuerbemessungsgrundlage teilweise entgeltlicher Leistungen an Arbeitnehmer ist ihr Marktwert – Kommentar zum Urteil I FSK 230/18 des Obersten Verwaltungsgerichts vom 31.08.2021[…]