Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen

Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen Der Steuersatz von 0 % darf auf innergemeinschaftliche Warenlieferungen nur dann angewandt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind. Eine der Voraussetzungen ist, dass der Warenlieferant vor Ablauf der Frist für die Einreichung der einschlägigen USt-Erklärung über die Unterlagen verfügt, die den Transport ins übrige Gemeinschaftsgebiet belegen. Wenn ein Speditionsunternehmen mit Read more about Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen[…]