Negative Konsequenzen bei Nichtanwendung des Split-Payment-Verfahrens lassen sich durch Rückerstattung und erneute Zahlung vermeiden.
Schilderung des Sachverhaltes In der individuellen Steuerauskunft Nr. 0111-KDIB1-2.4010.534.2021.2.MS vom 13.12.2021 wurde der folgende Sachverhalt dargestellt: Ein Unternehmen übt seine Geschäftstätigkeit in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus. Die Gesellschaft ist ein Steuerzahler im Sinne von Art. 3. Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes vom 15. Februar 1992 (Dz. U. von 2020, Pos. 1406), der mit Read more about Negative Konsequenzen bei Nichtanwendung des Split-Payment-Verfahrens lassen sich durch Rückerstattung und erneute Zahlung vermeiden.[…]