Steuerpflicht aus Zahlungen für zukünftige Lieferungen
Steuerpflicht aus Zahlungen für zukünftige Lieferungen Wird vor Lieferung einer Ware bzw. Erbringung einer Dienstleistung eine Zahlung, insbesondere eine Vorauszahlung, Anzahlung oder ein Vorschuss ganz oder teilweise in Empfang genommen, entsteht gemäß Artikel 19a Abs. 8 des polnischen USt-Gesetzes die Steuerpflicht zum Zeitpunkt des Erhalts dieser Zahlung. Allerdings sind die Begriffe Anzahlung, Vorauszahlung und Vorschuss Read more about Steuerpflicht aus Zahlungen für zukünftige Lieferungen[…]