Split-Payment-Verfahren

Negative Konsequenzen bei Nichtanwendung des Split-Payment-Verfahrens lassen sich durch Rückerstattung und erneute Zahlung vermeiden.

Schilderung des Sachverhaltes In der individuellen Steuerauskunft Nr. 0111-KDIB1-2.4010.534.2021.2.MS vom 13.12.2021 wurde der folgende Sachverhalt dargestellt: Ein Unternehmen übt seine Geschäftstätigkeit in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus. Die Gesellschaft ist ein Steuerzahler im Sinne von Art. 3. Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes vom 15. Februar 1992 (Dz. U. von 2020, Pos. 1406), der mit Read more about Negative Konsequenzen bei Nichtanwendung des Split-Payment-Verfahrens lassen sich durch Rückerstattung und erneute Zahlung vermeiden.[…]

Split Payment

TAX ALERT! Verpflichtendes Split-Payment-Verfahren ab 1.09.2019

Welche Bereiche? Das verbindliche „Split Payment” wird Lieferungen folgender Gruppen von Waren und Dienstleistungen betreffen, die derzeit großenteils durch das Reverse-Charge-Verfahren abgedeckt sind: Stahlerzeugnisse, Edelmetalle, Nichteisenmetalle, Abfälle, Altmetalle, Sekundärrohstoffe, Kraftstoffe, Heiz- und Schmieröle, Kohle, Koks, Briketts, Computer, Telefone, Fernseher, Spielkonsolen, Kameras, Elektronik und Teile sowie Zubehör, Teile und Zubehör für Autos und Motorräder, Bauarbeiten – Read more about TAX ALERT! Verpflichtendes Split-Payment-Verfahren ab 1.09.2019[…]