Split-Payment-Verfahren

Das obligatorische Split-Payment-Verfahren bei komplexen Dienstleistungen – Kommentar zur individuellen Steuerauskunft 0113-KDIPT1-2.4012.790.2020.1.KT vom 14.01.2021

Wann wird das obligatorische Split-Payment-Verfahren angewandt? Das obligatorische Split-Payment-Verfahren findet Anwendung auf Rechnungen mit einem Bruttowert von mindestens 15.000 PLN für die Lieferung von Waren bzw. Dienstleistungen, die in Anlage 15 zum polnischen USt-Gesetz gelistet sind. Solche Rechnungen sind mit dem Hinweis „Split-Payment-Verfahren“ auszustellen. Die polnischen USt-Vorschriften regeln aber die Vorgehensweise bei komplexen Leistungen (Leistungen, Read more about Das obligatorische Split-Payment-Verfahren bei komplexen Dienstleistungen – Kommentar zur individuellen Steuerauskunft 0113-KDIPT1-2.4012.790.2020.1.KT vom 14.01.2021[…]