Einfuhrumsatzsteuer

Beschluss des Europäischen Gerichtshofs zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer – nur der Wareneigentümer ist abzugsberechtigt!

Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer nach den polnischen USt-Vorschriften Gemäß Art. 17 Abs. 1 Pkt. 1 des polnischen USt-Gesetzes gelten als Steuerpflichtige juristische Personen, nichtrechtsfähige Organisationseinheiten und natürliche Personen, die zur Zahlung von Zollabgaben bei der Wareneinfuhr verpflichtet sind. Als Zollschuldner, der die Zollabgaben entrichten muss, gilt nach Art. 77 Abs. 3 der Verordnung (EU) Read more about Beschluss des Europäischen Gerichtshofs zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer – nur der Wareneigentümer ist abzugsberechtigt![…]

Korrekturrechnung

Korrektur der Anzahlungsrechnung, wenn die Ausführung von Dienstleistungen nicht zustande gekommen ist.

Annullierung der Rechnung Weder die Vorschriften des polnischen Umsatzsteuergesetzes noch die Vorschriften der polnischen Durchführungsverordnungen regeln die Annullierung bereits ausgestellter Rechnungen. Die Verwaltungsgerichte und Steuerbehörden betonen, dass eine Rechnung nur dann annulliert werden kann, wenn es tatsächlich notwendig ist. Nach dem Urteil des Obersten Verwaltungsgerichtshofs vom 11.04.2017 (I FSK 1460/15) ist es möglich, die Rechnungen Read more about Korrektur der Anzahlungsrechnung, wenn die Ausführung von Dienstleistungen nicht zustande gekommen ist.[…]