„Polski Ład“: Selbstanzeige bei der Korrektur der JPK-VAT-Datei nicht mehr nötig

Nach dem polnischen Steuerstrafgesetzbuch wird ein Steuerpflichtiger, der einen Fehler in seiner Steuererklärung festgestellt hat und eine Korrektur dieser Erklärung einreicht, nicht bestraft. Der derzeitige Wortlaut der Vorschriften berücksichtigt jedoch nicht die Tatsache, dass die Steuerzahler gemäß dem USt-Gesetz verpflichtet sind, eine zwei Strukturen (Erklärung und Aufzeichnungen) umfassende JPK-VAT-Datei elektronisch zu übermitteln. Im Rahmen des Read more about „Polski Ład“: Selbstanzeige bei der Korrektur der JPK-VAT-Datei nicht mehr nötig[…]