Aufbewahrung von Rechnungen

Rechnungen nur in elektronischer Form aufzubewahren ist gesetzeskonform – Kommentar zur individuellen Steuerauskunft 0111-KDIB3-3.4012.637.2021.2.MAZ vom 08.02.2022

Aufbewahrung von Rechnungen – allgemeine Regelung Grundsätzlich sind in Papierform und elektronisch ausgestellte Rechnungen nach polnischen USt-Vorschriften als identisch zu betrachten, z.B. im Hinblick auf das Recht auf Vorsteuerabzug. Steuerpflichtige sind jedoch zur entsprechenden Aufbewahrung von Rechnungen (inkl. E-Rechnungen) verpflichtet. Laut Art. 112a Abs. 1 des USt-Gesetzes muss ein Steuerpflichtiger die von ihm ausgestellten und Read more about Rechnungen nur in elektronischer Form aufzubewahren ist gesetzeskonform – Kommentar zur individuellen Steuerauskunft 0111-KDIB3-3.4012.637.2021.2.MAZ vom 08.02.2022[…]