SLIM VAT 3

SLIM VAT 3: Die wichtigsten Änderungen in der Umsatzsteuerabrechnung ab 01.01.2023

Nach Gesprächen mit Unternehmern bereitet das polnische Finanzministerium derzeit ein drittes Gesetzespaket zur Umsatzsteuerabrechnung vor. Durch SLIM VAT 3 soll die künftige Abrechnung der Umsatzsteuer deutlich einfacher und moderner werden. Welche Änderungen erwarten die Steuerzahler ab dem 01.01.2023? Präzisierung des korrekten Umrechnungskurses für Korrekturrechnungen in Fremdwährung Derzeit gibt es keine Vorschriften darüber, welcher Wechselkurs bei Read more about SLIM VAT 3: Die wichtigsten Änderungen in der Umsatzsteuerabrechnung ab 01.01.2023[…]

Anzahlungsrechnung

Anzahlungsrechnung bei nicht realisierter Lieferung bzw. Dienstleistung – die Korrektur der abgezogenen Vorsteuer ist notwendig

Vorsteuerabzug bei einer Anzahlung gemäß den polnischen Vorschriften Das Recht, die Mehrwertsteuer von der Vorauszahlung für die Lieferung von Waren und erbrachte Dienstleistungen abzuziehen, ergibt sich aus den Bestimmungen von Art. 86 Abs. 2 Pkt. 1 Lit. b des polnischen USt-Gesetzes – „Als Vorsteuerbetrag gilt die Summe der Steuerbeträge, die sich aus den durch den Read more about Anzahlungsrechnung bei nicht realisierter Lieferung bzw. Dienstleistung – die Korrektur der abgezogenen Vorsteuer ist notwendig[…]

Abtretung

Die Abtretung eines Vertrags bedarf keiner Umsatzsteuerkorrektur

Nicht nur Bauträger haben Zweifel, wie die Abtretung eines Vertrags betrachtet werden soll. Der Standpunkt der Steuerbehörden ist ebenfalls nicht einheitlich. Hilfreiches Urteil des Wojewodschaftlichen Verwaltungsgerichts in Warschau Am 7. November 2019 erließ das Wojewodschaftliche Verwaltungsgericht in Warschau ein Urteil (Aktenzeichen III SA/WA 706/19), in dem der folgende Sachverhalt dargestellt wurde: Ein Bauträger schließt Vorverträge Read more about Die Abtretung eines Vertrags bedarf keiner Umsatzsteuerkorrektur[…]

Korrekturrechnung

Korrektur der Anzahlungsrechnung, wenn die Ausführung von Dienstleistungen nicht zustande gekommen ist.

Annullierung der Rechnung Weder die Vorschriften des polnischen Umsatzsteuergesetzes noch die Vorschriften der polnischen Durchführungsverordnungen regeln die Annullierung bereits ausgestellter Rechnungen. Die Verwaltungsgerichte und Steuerbehörden betonen, dass eine Rechnung nur dann annulliert werden kann, wenn es tatsächlich notwendig ist. Nach dem Urteil des Obersten Verwaltungsgerichtshofs vom 11.04.2017 (I FSK 1460/15) ist es möglich, die Rechnungen Read more about Korrektur der Anzahlungsrechnung, wenn die Ausführung von Dienstleistungen nicht zustande gekommen ist.[…]